ComplianceRedefined #13 – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick

Shownotes

Inhalte:

Einordnung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

  • Deutsche Gesetzgebung
  • Verpflichtet den Betrieb zu einer menschenwürdigen und umweltverträglichen Lieferkette
  • Hohe Bußgeldstrafen bis zu 800 Millionen € oder Verbot von Auftragsannahmen

Für wen gilt es?

  • Primäre Ausrichtung an größere Unternehmen
  • Ab 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden
  • Ab 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
  • Der Anwendungsbereich gilt auch für ausländische Unternehmen, sofern sich der Hauptverwaltungs-/ Satzungssitz oder eine Zweitniederlassung in Deutschland befindet
  • KMU sind aufgrund Ihrer Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen teilweise ebenfalls betroffen

Welche Bereiche werden konkret geschützt?

  • Menschenrechte (Kinderarbeit, Sklaverei, Gleichbehandlung, Landeinzug…)
  • Umwelt (Fertigung mit umweltschädlichen Stoffen, Schädigung des Grund- & Bodens…)

Konkrete Sorgfaltspflichten

  • Implementierung eines Risikomanagementsystems
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Grundsatzerklärungen öffentlich zugänglich machen
  • Treffen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Definition verantwortlicher Personen/ Abteilungen
  • Einrichtung eines Beschwerde-Verfahrens
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Jährliche Geschäftsberichte öffentlich zugänglich machen

Inwiefern ist der Mittelstand/ KMU betroffen?

  • Mittelständler arbeiten oft als Zulieferer und sind damit teilweise betroffen
  • Bestimmte Informationen müssen für Abnehmer/ Partner bereitgestellt werden
  • Initiativen auf EU-Ebene bereits vorhanden, die auch auf wesentlich kleinere Unternehmen abzielen
  • KMU die den Bedingungen nicht gerecht werden, könnten ihren Auftrag/ Partner verlieren. Die Verantwortung liegt allerdings bei den großen Unternehmen, die ggf. zur Rechenschaft gezogen werden

Was ist nun zu tun?

  • Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema
  • Geeignete Maßnahmen treffen, um die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen weiterhin zu sichern
  • Austausch mit den Partnern
  • Grundsatz der Angemessenheit beachten
  • Interne Awareness schaffen
  • Interne Beschwerdeverfahren einrichten
  • Überblick schaffen und Risikoanalysen durchführen
  • (Jahres-)Berichte machen auch als KMU durchaus Sinn, um den Kunden nötige Informationen bereitstellen zu können

Weiterführende Informationen:

BAFA

CSR Deutschland

CSR Risikocheck

Wirtschaft und Menschenrechte

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