ComplianceRedefined #13 – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick
Shownotes
Inhalte:
Einordnung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Deutsche Gesetzgebung
- Verpflichtet den Betrieb zu einer menschenwürdigen und umweltverträglichen Lieferkette
- Hohe Bußgeldstrafen bis zu 800 Millionen € oder Verbot von Auftragsannahmen
Für wen gilt es?
- Primäre Ausrichtung an größere Unternehmen
- Ab 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden
- Ab 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
- Der Anwendungsbereich gilt auch für ausländische Unternehmen, sofern sich der Hauptverwaltungs-/ Satzungssitz oder eine Zweitniederlassung in Deutschland befindet
- KMU sind aufgrund Ihrer Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen teilweise ebenfalls betroffen
Welche Bereiche werden konkret geschützt?
- Menschenrechte (Kinderarbeit, Sklaverei, Gleichbehandlung, Landeinzug…)
- Umwelt (Fertigung mit umweltschädlichen Stoffen, Schädigung des Grund- & Bodens…)
Konkrete Sorgfaltspflichten
- Implementierung eines Risikomanagementsystems
- Durchführung von Risikoanalysen
- Grundsatzerklärungen öffentlich zugänglich machen
- Treffen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Definition verantwortlicher Personen/ Abteilungen
- Einrichtung eines Beschwerde-Verfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
- Jährliche Geschäftsberichte öffentlich zugänglich machen
Inwiefern ist der Mittelstand/ KMU betroffen?
- Mittelständler arbeiten oft als Zulieferer und sind damit teilweise betroffen
- Bestimmte Informationen müssen für Abnehmer/ Partner bereitgestellt werden
- Initiativen auf EU-Ebene bereits vorhanden, die auch auf wesentlich kleinere Unternehmen abzielen
- KMU die den Bedingungen nicht gerecht werden, könnten ihren Auftrag/ Partner verlieren. Die Verantwortung liegt allerdings bei den großen Unternehmen, die ggf. zur Rechenschaft gezogen werden
Was ist nun zu tun?
- Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema
- Geeignete Maßnahmen treffen, um die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen weiterhin zu sichern
- Austausch mit den Partnern
- Grundsatz der Angemessenheit beachten
- Interne Awareness schaffen
- Interne Beschwerdeverfahren einrichten
- Überblick schaffen und Risikoanalysen durchführen
- (Jahres-)Berichte machen auch als KMU durchaus Sinn, um den Kunden nötige Informationen bereitstellen zu können
Weiterführende Informationen:
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